Sicher reisen in Deutschland mit der Europäischen Reiseversicherung.

Sie freuen sich auf Ihren wohlverdienten Urlaub? Dann sichern Sie ihn unbedingt ab, denn leider kommt nicht selten etwas dazwischen. Krankheit ist der häufigste Grund für die Stornierung einer gebuchten Reise. Dazu gehört nicht nur die eigene Erkrankung, sondern auch die eines Angehörigen.
Die ERV erstattet die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B. wegen Tod; schwerer Unfallverletzung; unerwarteter schwerer Erkrankung; Schwangerschaft; Impfunverträglichkeit; Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken; Schaden am Eigentum; Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes; Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung; unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst. Sorgen Sie vor, damit Ihr Urlaub nur aufgeschoben und nicht aufgehoben ist...

Übrigens: Die Reiserücktrittsversicherung der ERV wird empfohlen von der:
- Deutschen Zentrale für Tourismus e.V. und dem
- Deutschen Tourismusverband e.V.
Reiseversicherung